KontaktHaben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns...Informationen anfordernFordern Sie einfach und schnell weitere Informationen zu diesem Thema an. AnsprechpartnerIhre Ansprechpartner bei Creditreform Dresden So finden Sie unsWie freuen uns auf Ihren Besuch... |
FAQ - PersonenauskünfteWer ist CEG? Wer ist CEG? Was ist ein „berechtigtes Interesse"? Das laut § 29 (2) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom Gesetzgeber geforderte berechtigte Interesse ist Grundvoraussetzung für die Erteilung jeder Auskunft durch uns; es wird uns in jedem Einzelfall von unseren Kunden dargelegt und von uns regelmäßig überprüft. Das berechtigte Interesse eines Unternehmens an einer Auskunft über Sie als Käufer ist immer dann gegeben, wenn
Kann ich die über mich gespeicherten Informationen selbst einsehen und kontrollieren? Selbstverständlich. Sie haben das Recht auf eine sogenannte Eigenauskunft. Ihre Eigenauskunft erhalten Sie auf 2 Wegen:
* Die Angaben zur Personalausweis-Nummer, Größe, Augenfarbe und Geburtsort sind für die Bestätigung der Identität nicht notwendig und können von Ihnen auf der Kopie geschwärzt werden. Wie bekomme ich ein Anfrageformular für die Eigenauskunft? Es gibt vier Möglichkeiten, wie Sie das Formular für Ihre Eigenauskunft erhalten können:
Warum kann ich meine Eigenauskunft nicht einfach telefonisch abfragen? Aus Datenschutzgründen ist nach §34 (3) BDSG die Weitergabe personenbezogener Daten am Telefon nicht möglich, da sich der Anrufer nicht eindeutig als abfrageberechtigt identifizieren kann. Daher ist die Vorlage Ihres Personalausweises* bei der persönlichen Einsichtnahme in die Daten oder das Zusenden einer Kopie davon bei der schriftlichen Erteilung der Eigenauskunft zwingend notwendig. Wir müssen damit u. a. auch sicherstellen, dass Verwechslungen bei Namensgleichheit oder -ähnlichkeit ausgeschlossen sind und Ihnen nur die Daten übermittelt werden, die Sie tatsächlich betreffen. Ausnahmen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. * Die Angaben zur Personalausweis-Nummer, Größe, Augenfarbe und Geburtsort sind für die Bestätigung der Identität nicht notwendig und können von Ihnen auf der Kopie geschwärzt werden. Habe ich Nachteile, wenn ich eine Eigenauskunft einhole? Nein, selbstverständlich haben Sie dadurch keine Nachteile. Sie haben das Recht auf eine Eigenauskunft gem. § 34 BDSG. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen, hat das keine Auswirkung auf Ihre Daten. Ist die Erteilung einer Eigenauskunft an Dritte möglich? Auskünfte werden nur an den Betroffenen erteilt. Auch Ehegatten dürfen keine Auskunft für ihren Partner beantragen. Ausschließlich folgende Ausnahmen gestatten eine Zusendung der Eigenauskunft auch an einen Dritten:
Wie ist eine Datenspeicherung bei der CEG ohne meine Einwilligung überhaupt möglich? Eine Datenspeicherung ohne Ihre Einwilligung (gem. §29 (1) BDSG) ist in zwei besonderen Fällen möglich, und zwar wenn:
In allen anderen Fällen werden Ihre Daten nur dann bei uns gespeichert, wenn Sie dieser Datenübermittlung zuvor schriftlich mit einer Einwilligungsklausel zugestimmt haben. Die Einwilligungsklausel stellt klar, dass bei einem Vertragsabschluss und dessen vereinbarungsgemäßer Abwicklung (sog. "positive" Zahlungserfahrungen) personenbezogene Informationen an uns gemeldet und gegebenenfalls an Dritte weitergegeben werden dürfen. Erteilt denn solche Auskünfte nicht nur die Schufa? Es gibt mehrere Konsumentenauskunfteien. Sie alle sind private Wirtschaftsunternehmen, d. h., sie speichern Daten gewerblich zum Zwecke der Übermittlung. Keine Auskunftei hat eine staatliche Monopolstellung oder einen behördlichen Status. Sie sind vielmehr in Rechten und Pflichten gleichberechtigt. Ob, mit welchen und mit wie vielen Auskunfteien ein Unternehmen zusammenarbeitet, entscheidet dieses selbst. Alle Auskunfteien arbeiten unter den gesetzlichen Auflagen des BDSG und unterliegen der Kontrolle der Datenschutzaufsichtsbehörden. Kann dann also Jeder bei einer Auskunftei meine Daten abfragen? Nein. Es werden nur Anfragen von Unternehmen beantwortet, die sich ihrerseits vertraglich uns gegenüber zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, die durch unsere Vertragsbedingungen ergänzt werden, verpflichtet haben und im Einzelfall berechtigtes Interesse nachweisen. Kann ich die Weitergabe meiner Daten untersagen? Nicht grundsätzlich. Sofern die Daten den oben genannten Voraussetzungen entsprechen und kein Anlass zu der Annahme besteht, dass Sie ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Datenübermittlung geltend machen können (§ 29 (2) Nr. 1a BDSG), benötigen wir von Ihnen kein Einverständnis zur Speicherung Ihrer Daten und deren Übermittlung an unseren Kunden. Wann werden meine Daten wieder gelöscht? Es gibt je nach Art der Daten verschiedene Löschfristen:
Was muss ich tun, um falsche Daten löschen zu lassen? Vorab: Ein Rechtsanspruch auf sofortige, vorzeitige Löschung außerhalb der oben aufgeführten Fristen besteht lediglich in den Fällen, in denen Daten falsch sind oder unberechtig gespeichert werden (§ 35 BDSG). Dann ist eine Reklamation bzgl. falscher Daten grundsätzlich schriftlich an uns zu richten und muss begründet werden. Die pauschale Vermutung, die Daten seien nicht zutreffend, reicht für eine Datenlöschung bzw. -sperrung nicht aus. Die Reklamationen werden in Abstimmung mit unseren Datenlieferanten überprüft. (§ 35 BDSG). Eine Löschung unrichtiger Daten kann ausschließlich durch den jeweiligen Datenlieferanten erfolgen. Über den Ausgang der Prüfung und die ggf. Löschung bzw. Korrektur werden Sie dann schriftlich durch uns informiert. Wie kann es sein, dass CEG Daten über mich gespeichert hat, aber eine andere Auskunftei nicht? Auskunfteien arbeiten nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit, d. h., die Unternehmen, die bei einer bestimmten Auskunftei Daten abrufen, sind im Regelfall dazu verpflichtet, die Zahlungserfahrungen mit ihren eigenen Kunden einzuliefern. Da Unternehmen mit verschiedenen Auskunfteien zusammenarbeiten, kann es sein, dass bei den einzelnen Auskunfteien unterschiedliche Daten aus unterschiedlichen Quellen vorliegen. Kann ich bei CEG auch eine Schufa-Auskunft bekommen? Nein. Auskunfteien sind Wirtschaftsunternehmen, die miteinander im Wettbewerb stehen. Datenabgleiche zwischen den einzelnen Auskunfteien finden nicht statt. Kreditentscheidung negativ - Kann CEG helfen? Was ist Scoring? Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren. Beim Scoring werden alle kreditrelevanten Informationen genutzt und mit historischen Entwicklungen verglichen, die über eine Einzelperson bzw. eine Personengruppe vorliegen. Diese Informationen werden verdichtet und fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in einen gemeinsamen, objektiven Zahlenwert ein. Dieser Zahlenwert ergibt einen sogenannten Score und gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Warenkredit problemlos beglichen wird. Er gibt einem Unternehmen eine Hilfe zur Entscheidung, ob und zu welchen Bedingungen (z.B. Vorauskasse, per Nachnahme, auf Rechnung oder Kreditkarte) Ware geliefert wird. Vorteile des Verfahrens sind:
Ein Score wird bei jeder Anfrage neu berechnet und wird nicht als Teil Ihrer Daten gespeichert. Damit gewährleisten wir, dass aktuelle Veränderungen stets berücksichtigt werden. Den Zahlenwert übermitteln wir im Moment der Anfrage an den Kunden, bei dem Sie bestellen. Unser Kunde entscheidet dann nach seinen eigenen Kriterien z.B. über die Zahlungsart (siehe oben) Ihrer Bestellung. Was bedeutet das Schreiben "Benachrichtigung über die Übermittlung von Daten", das ich von CEG erhalten habe? Grundsätzlich müssen wir Sie in den Fällen, in denen zur Datenspeicherung keine vorherige Einwilligung notwendig ist, nach der erstmaligen Datenweitergabe an Dritte informieren, sofern Sie nicht schon auf anderem Wege Kenntnis über den Umstand der Datenspeicherung erlangt haben (§ 33 (2) Nr.1 BDSG). Die entsprechende Benachrichtigung erfolgt durch den Versand eines EDV-Formschreibens. Das Benachrichtigungsschreiben gibt Ihnen einmalig Kenntnis darüber, dass Daten über Sie bei uns gespeichert sind. Dieses Schreiben dient zu Ihrer Information und der Schaffung von Transparenz. Wir weisen Sie damit aktiv auf Ihr Recht der Eigenauskunft im Rahmen des BDSG hin. Damit zeigen wir Ihnen, dass wir mit Ihren Daten gewissenhaft umgehen und aus unserer Arbeit kein Geheimnis machen. |
||
CrefoSEMINAREFachwissen von praxisnahen
|
CrefoINFOUnser Newsletter - kompakte
Ratingnote entscheidet über Kreditwürdigkeit
|
SachsenBAROMETERInformationen zur wirtschaftlichen
Sachsenbarometer 04/2012 - Sachsens Geschäftsklima kühlt sich ab
|
CrefoANALYSENÜberregionale Analysen zu
Wirtschaftslage und Finanzierung im Mittelstand, Frühjahr 2012
|
